Risiko bei der Auswahl des Versicherers

Ihr Arbeitnehmer kann von Ihnen eine Entgeltumwandlung verlangen. Sie, als Arbeitgeber, haben aber die Möglichkeit den Durchführungsweg und den Versorgungsträger festzulegen. Im Rahmen der Haftungsverpflichtung des Arbeitgebers gemäß Betriebsrentengesetz kommt der Auswahl des Versorgungsträgers eine entscheidende Bedeutung zu.

Inovesta bietet Ihnen mit der Betriebsrente zum Nulltarif Lösungen, die Ihnen und Ihren Arbeitnehmern einen Mehrwert zum Nulltarif bieten.