Sie als Unternehmer sind gefordert
Jeder Arbeitnehmer kann verlangen, dass Teile seines Gehaltes (bis zu 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung) in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt werden. Der Arbeitgeber ist zur Einrichtung dieser betrieblichen Altersversorgung verpflichtet (§ 1a Betriebsrentengesetz).
Was bedeutet das für Sie?
Neben Haftung und Verwaltungsaufwand können dem Arbeitgeber erhebliche Nachteile für die Bilanz entstehen. In verschiedenen Arbeitsgerichtsprozessen wurde Arbeitgebern ein ganz bestimmtes Informationsverhalten zum Thema betriebliche Altersversorgung gegenüber Angestellten vorgeschrieben - auch das Bundesarbeitsgericht hat sich mit dem Thema befasst. Bei Nichtbeachtung oder Verstoß drohen arbeitsrechtliche Nachteile und Risiken.
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